Post SV Graz – Sektion Schießen Version 01.01.2023
- Das Betreten und Benützen der Schießanlage erfolgt immer auf eigene Verantwortung!
- Der Benutzer ist verpflichtet sich an die Schießordnung und Sicherheitsrichtlinien zu halten. Zuwiderhandlung kann mit sofortigem Verweis von der Schießanlage geahndet werden.
- Der Schütze muss geistig in der Lage sein eine Waffe ordnungsgemäß handhaben zu können.
- Eine Schusswaffe ist immer wie geladen zu behandeln!
- Merksatz: Richte die Mündung einer Waffe niemals auf Dinge oder Lebewesen, die Du nicht zerstören oder verletzen willst.
- Eine fremde Waffe ist erst nach hinterfragter Erlaubnis des Besitzers in die Hand zu nehmen. Es ist unmittelbar danach selbst der Ladezustand der Waffe zu überprüfen.
- in der SAFETY AREA wird NIEMALS mit MUNITION hantiert, oder Munition oder Munitionsverpackung abgelegt !
- Alle Covid19-Schutzmaßnahmen (MNS, Abstands- und Registrierungsregeln, Desinfektion,…) sind entsprechend den Aushängen und Hinweistafeln unbedingt einzuhalten!
- AM SCHIESSSTAND:
- herrscht striktes Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot!
- Schutzbrille und Gehörschutz sind zwingend zu verwenden.
- Anweisungen von Stand-, Kelleraufsicht oder IPSC-Range-Officer sind unbedingt zu befolgen!
- Handhabung und Laden einer Waffe nur auf Kommando!
- Finger bleibt weg vom Abzug („Finger gestreckt“) bis Lauf ins Ziel zeigt.
- der Lauf zeigt IMMER in eine sichere Richtung!
- Das Kommando „SICHERHEIT“ bedeutet alle Waffen sind korrekt versorgt! Waffen sind dabei grundsätzlich immer ungeladen zu holstern oder mit offenem Verschluss nach oben, in sichere Richtung, abzulegen.
- Wenn im Keller1 „Rotes Dreh/Warnlicht“ leuchtet bedeutet das: WAFFEN UND MUNITION BLEIBEN UNBERÜHRT!
- bei Zündversagen soll die Waffe etwa 30 Sekunden in Richtung Kugelfang gehalten werden. Erst danach ist Magazin und die fehl gezündete Patrone vorsichtig aus der Waffe zu entfernen.