Sicherheitsrichtlinien

Post SV Graz – Sektion Schießen                                Version 01.01.2023

  • Das Betreten und Benützen der Schießanlage erfolgt immer auf eigene Verantwortung!
  • Der Benutzer ist verpflichtet sich an die Schießordnung und Sicherheitsrichtlinien zu halten. Zuwiderhandlung kann mit sofortigem Verweis von der Schießanlage geahndet werden.
  • Der Schütze muss geistig in der Lage sein eine Waffe ordnungsgemäß handhaben zu können.
  • Eine Schusswaffe ist immer wie geladen zu behandeln!
  • Merksatz: Richte die Mündung einer Waffe niemals auf Dinge oder Lebewesen, die Du nicht zerstören oder verletzen willst.
  • Eine fremde Waffe ist erst nach hinterfragter Erlaubnis des Besitzers in die Hand zu nehmen. Es ist unmittelbar danach selbst der Ladezustand der Waffe zu überprüfen.
  • in der SAFETY AREA wird NIEMALS mit MUNITION hantiert, oder Munition oder Munitionsverpackung abgelegt !
  • Alle Covid19-Schutzmaßnahmen (MNS, Abstands- und Registrierungsregeln, Desinfektion,…) sind entsprechend den Aushängen und Hinweistafeln unbedingt einzuhalten!

 

  • AM SCHIESSSTAND:
  • herrscht striktes Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot!
  • Schutzbrille und Gehörschutz sind zwingend zu verwenden.
  • Anweisungen von Stand-, Kelleraufsicht oder IPSC-Range-Officer sind unbedingt zu befolgen!
  • Handhabung und Laden einer Waffe nur auf Kommando!
  • Finger bleibt weg vom Abzug („Finger gestreckt“) bis Lauf ins Ziel zeigt.
  • der Lauf zeigt IMMER in eine sichere Richtung!
  • Das Kommando „SICHERHEIT“ bedeutet alle Waffen sind korrekt versorgt! Waffen sind dabei grundsätzlich immer ungeladen zu holstern oder mit offenem Verschluss nach oben, in sichere Richtung, abzulegen.
  • Wenn im Keller1 „Rotes Dreh/Warnlicht“ leuchtet bedeutet das: WAFFEN UND MUNITION BLEIBEN UNBERÜHRT!
  • bei Zündversagen soll die Waffe etwa 30 Sekunden in Richtung Kugelfang gehalten werden. Erst danach ist Magazin und die fehl gezündete Patrone vorsichtig aus der Waffe zu entfernen.

Sektion Schießen